Anwaltliche Hilfe bei Trennung und Scheidung, früher ist besser!

Eheleute, deren Ehe absehbar gescheitert ist, scheuen oftmals den raschen Gang zu einem Anwalt, um sich dort fachkundige Hilfe und Unterstützung zur Bewältigung ihrer familiären Probleme einzuholen. Aus ihrer Sicht sind mit einem Anwaltsbesuch häufig Unannehmlichkeiten und unkalkulierbare Kosten verbunden. Zudem muss hiermit eine deutliche Hemmschwelle überwunden werden. Betroffene empfinden die Konsultation eines Anwalts als letzten Schritt aus ihrer Ehe heraus, von dem es kein Zurück mehr gibt und mit dem sie unweigerlich auf eine Scheidung zusteuern.

Wegen solcher Bedenken wird auch selbst nach einer offensichtlich endgültigen, räumlichen Trennung von dem Ehegatten oftmals Monate lang gewartet, bis ein Anwalt zu einem Beratungsgespräch aufgesucht wird. Währenddessen hat sich der andere Ehepartner vielfach schon längst beraten lassen. Hierdurch erlangt dieser einen wichtigen Wissensvorsprung, nach dem er sein weiteres Handeln ausrichten und sich nennenswerte (gerade wirtschaftliche) Vorteile für den Fall einer späteren streitigen Auseinandersetzung verschaffen kann.

Mit ausschlaggebend für das zögerliche Verhalten ist hierbei häufig der Wunsch eines der Ehegatten nach einer friedlichen, einvernehmlichen Lösung mit dem anderen Ehegatten, der aber erfahrungsgemäß leider viel zu oft bitter enttäuscht wird und dann sogar zu bösen Überraschungen führt.

Um dem zu entgehen, sollten Betroffene nicht zu lange zögern, um sich im Idealfall schon vor einer endgültigen Trennung von ihrem Partner bei einem auf das Familienrecht spezialisierten Anwalt über ihre Rechte und Pflichten zu erkundigen.

Ein Erstberatungsgespräch bedeutet aber keineswegs, dass der Anwalt hiernach zwingend mit einer Vertretung beispielsweise in einer Unterhaltssache beauftragt werden muss. Es geht zunächst allein um ein erstes, unverbindliches Informationsgespräch ohne ein Tätigwerden nach außen hin, für das überschaubare Kosten anfallen. Einige Rechtsanwälte beanspruchen für den Fall ihrer späteren Bevollmächtigung durch den Ratsuchenden nicht einmal gesonderte Gebühren für ein erstes Beratungsgespräch. Die Entscheidung einer sich an die Erstberatung anschließenden Beauftragung des Anwalts mit einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung liegt naturgemäß allein beim Mandanten selbst.

Im Rahmen eines solchen Informationsgesprächs werden zunächst der konkrete Sachverhalt und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute aufgeklärt. In einem zweiten Schritt werden die einzelnen Trennungs- und Scheidungsfolgen erörtert und zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall dem Mandanten aufgezeigt, ob und ggf. in welchen Bereichen des Scheidungsfolgenrechts Handlungsbedarf besteht.

Warum hierbei ein frühes Handeln viele Vorteile bringt, lässt sich beispielhaft und sehr anschaulich im Bereich des Unterhaltsrechts darstellen. Angenommen, die unterhaltsberechtigte Ehefrau wartet nach ihrem Auszug im Monat Februar aus der Ehewohnung mit den beiden gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern rund ein halbes Jahr, bis sie erst im August nach einer anwaltlichen Beratung von ihrem getrennt lebenden Ehemann Unterhalt für die Kinder und für sich selbst verlangt. Ein entsprechendes Aufforderungsschreiben, mit dem Kindes- und Trennungsunterhalt gefordert wird, erreicht den Ehemann nachweislich erst im September. Somit wären sämtliche möglichen Ansprüche auf Kindes- und Trennungsunterhalt gegenüber dem anderen Ehegatten erst ab dem Zugang dieses Aufforderungsschreibens im September gesichert. Für den vergangenen Zeitraum ab der endgültigen Trennung im Februar bis zum August wäre hingegen mangels einer rechtzeitigen Mahnung an den anderen Ehegatten definitiv kein Unterhalt mehr zu erlangen oder gerichtlich zu erstreiten. Zahlreiche weitere Beispiele ließen sich insbesondere auch aus dem ehelichen Güterrecht, dem sogenannten Zugewinnausgleich, nennen, in denen gerissene Ehegatten z.B. Vermögenswerte schon vor Vollziehung einer von ihnen schon vorab geplanten endgültigen Trennung beiseiteschaffen und diese so einem Ausgleich zu Gunsten des anderen Ehepartners entziehen.

Schneller Rat ist in solchen Fällen also nicht teuer, sondern kann sich also sowohl auf Seiten des Berechtigten, als auch selbstverständlich beim potentiell Verpflichteten vielmehr lohnen.

 

Andreas Mertens
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Sieboldstraße 25, 64293 Darmstadt
www.familienrecht-mertens.de