Tätigkeitsgebiete

Die Beratung und Vertretung unserer Mandantschaft bezieht sich in erster Linie auf das gesamte Spektrum des Familienrechts.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts.

Bei der Bearbeitung uns anvertrauter Mandate setzen wir neben einer praxisbezogenen rechtlichen Prüfung der Sachverhalte besonders auf einen kontinuierlichen Informationsaustausch mit unseren Mandanten. Auf diese Weise werden wir unseren und Ihren Erwartungen an eine transparente und effiziente Mandatsbetreuung am besten gerecht. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass wir im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen mit Ihnen zunächst die Erfolgsaussichten und das jeweilige Prozess- und Kostenrisiko ausführlich erörtern.

In unserem Bestreben, Ihren Wunsch nach einer modernen und anspruchsvollen Rechtsberatung zu erfüllen, können wir im Bedarfsfall auf ein breitgefächertes Netzwerk von Experten aus weiteren Fachbereichen zurückgreifen. Über eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen würden wir uns freuen.