Familienrecht

Unser Leistungsspektrum erstreckt sich auf alle Bereiche des materiellen Familienrechts, der zu beachtenden Randgebiete und des anzuwendenden Verfahrensrechts. Gerne vertreten wir Ihre Interessen bei:

  • Ehesachen und Lebenspartnerschaftsangelegenheiten, in erster Linie Scheidung und Aufhebung der Ehe sowie Auflösung von Lebenspartnerschaften
  • Unterhaltsangelegenheiten, alle Teilbereiche umfassend
  • Güterrechtssachen, vor allem Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung, insbesondere Auseinandersetzung von im Miteigentum stehenden Immobilien
  • Sorge-und Umgangsrecht
  • Abstammungssachen, Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft oder Vaterschaftsfeststellung
  • Adoptionssachen
  • Ehewohnungs- und Haushaltssachen
  • Gewaltschutzsachen
  • Versorgungsausgleichssachen
  • Steuerliche und erbrechtliche Aspekte im Zuge von Trennung und Ehescheidung
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Familienrechtliche Vertragsgestaltung:
    • Entwurf von Eheverträgen sowie von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
    • Überprüfung der Wirksamkeit von Eheverträgen und von notariellen Verträgen über Trennungs- und Scheidungsfolgen